Siegburg. Während sich die 7-Tages-Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis auf 22,3 beläuft, weist Siegburg mittlerweile bereits einen lokalen Wert von 69 auf (Stand heute, 12 Uhr). Um das dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen, wurden in einer gemeinsamen Konferenz zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Siegburg folgende Sofortmaßnahmen für Siegburg vereinbart.
Schulen. Die Schülerinnen und Schüler in Siegburg werden mit sofortiger Wirkung in die Herbstferien entlassen, eine Notbetreuung wird an allen Schulen vorgehalten. Die Ferienbetreuung in den offenen Ganztagsschulen findet unter strenger Einhaltung der Hygienevorschriften statt. Dabei sollen Durchmischungen zwischen einzelnen Gruppen vermieden werden. Die Stadt Siegburg informiert zeitnah betroffene Eltern und die OGS-Kooperationspartner.
Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen. Die Träger der städtischen Kindertagesstätten werden gebeten, die Betreuungsleistungen ab Freitag, 9. Oktober, auf die Zeit vor der Regelbetreuung zurückzuführen. Das heißt, dass unter anderem ausschließlich gruppenbezogene Betreuung angeboten wird, die Einrichtungen von Eltern oder anderen Betreuungspersonen nicht mehr betreten werden darf, die Kontakte zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf das notwendige Minimum reduziert werden sollen. Gleiches empfiehlt die Stadt allen nicht in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten. Kindertagespflegestellen werden angehalten, die Betreuungen aufrecht zu erhalten, aber Kontakte mit Eltern oder anderen Personen auf das Notwendigste zu beschränken.
Sport. Die städtischen Turnhallen bleiben vom 9. bis 25. Oktober geschlossen. Die Stadt nimmt Kontakt zu den betroffenen Sportvereinen auf, mit dem Hinweis, auch bei Außenveranstaltungen geeignete Maßnahmen für einen erhöhten Gesundheitsschutz zu treffen.
Private Feiern im öffentlichen Raum. Private Feiern aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum müssen mit drei Tagen Vorlauf beim Ordnungsamt angemeldet werden. Aufgrund der lokalen Inzidenz von über 50 wird die maximale Teilnehmerzahl auf 25 begrenzt. Die Stadt Siegburg und der Rhein-Sieg-Kreis empfehlen, auch im privaten Raum Feiern auf maximal 25 Personen zu beschränken beziehungsweise gänzlich auf Feiern zu verzichten.
Masken im öffentlichen Raum. Die Stadt Siegburg und der Rhein-Sieg-Kreis empfehlen dringend, in Siegburg Mund-Nasen-Bedeckungen im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, zu tragen.
Darüber hinaus werden alle Kirchengemeinden und Glaubensgemeinschaften noch einmal auf die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzstandarts gemäß Coronaschutzverordnung hingewiesen.
Sollte die dynamische Entwicklung nicht gebremst werden können, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich.