Siegburg. Weitere Verbote im Kampf gegen das Corona-Virus. Ab morgen, Donnerstag, ist der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb von Restaurants, Speisegaststätten und Bäckereien sowie in Biergärten untersagt. Am Morgen galt noch der aktuelle Landeserlass, welcher die Restaurant-Öffnung von 6 bis 15 Uhr erlaubt, Eisdielen waren bereits vom Verbot betroffen. Doch einigten sich heute die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landräte auf Ebene des Regierungsbezirks einvernehmlich, nunmehr über die geltende Erlasslage des Landes hinauszugehen. Damit bleiben ab morgen die Restaurants und Gaststätten zu, in den Bäckereien usw. ist der Verzehr vor Ort verboten. Achtung: Von diesem Verbot ausgenommen sind Lieferserviceangebote, sog. Drive-In-Restaurantschalter und sonstiger Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken.
|