Siegburg. Nach einer soeben eingegangenen Ergänzung der Verfügung der Landesregierung vom 15. März müssen ab sofort alle Gaststätten und Restaurants um 15 Uhr geschlossen haben. Geöffnet werden darf ab 6 Uhr. Kneipen, Cafés etc. müssen geschlossen bleiben. Derzeit werden alle Betreiber entsprechend unterrichtet. Bitte tragen Sie durch Ihr eigenes Verhalten dazu bei, dass die zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Virus notwendigen Maßnahmen eingehalten werden. Bitte zeigen Sie Respekt gegenüber den Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes, die in diesen Stunden mit großem Einsatz einen schwierigen Job erledigen.
Alle Versammlungen und Veranstaltungen, auch religiöse, sowie von Vereinen - nicht nur Sportvereinen -, sind verboten.
Weitere Regelungen: Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf Weiteres die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet. Nicht aber an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
Die Stadt wird eine Allgemeinverfügung erlassen, den Wortlaut finden Sie ab heute Abend unter www.siegburg.de.
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