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Siegburg - Logo 16. März 2020  
 
Gastbetriebe öffnen nur noch unter strengen Auflagen

Ordnungsamt informiert Betreiber

Siegburg. Der Kampf gegen das Corona-Virus. Ab sofort gelten bestimmte Voraussetzungen für den Besuch von "Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen".

Das müssen Sie wissen, wenn Sie eine dieser Örtlichkeiten aufsuchen. Der entsprechende Passus des aktuellen Erlasses der Landesregierung von gestern Abend im Wortlaut:

"4. Der Zugang zu Angeboten der nachstehenden Einrichtungen ist ab dem 16.03.2020 zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc.) zu gestatten."

Die Außengastronomie ist so zu behandeln wie die Innengastronomie.

Derzeit informiert das Ordnungsamt die Betreiber von Restaurants, Gaststätten und Hotels in der Stadt über diese Vorschrift.

 

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