vom 12.12.2022

Unterwegs bei Kälte, Eis und Schnee

Straßenverkehrsamt appelliert: Auto winterfest machen!

Siegburg. Es ist tatsächlich einmal kalt im Rheinland - und der Frost soll bis zum Ende der Woche bleiben, erneuter Schneefall ist angekündigt. Daher weist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises darauf hin, dass das Auto bei solchen Bedingungen winterfest sein muss. "Eiskratzer, Schnee- oder Handfeger, Türschlossenteiser, Starthilfekabel und eine funktionierende Taschenlampe sollten immer griffbereit sein", so die Empfehlung. Ebenso muss die Beleuchtung am Fahrzeug funktionieren. Auch wenn eine generelle Winterreifenpflicht nicht besteht, gilt dennoch ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen. Wintertaugliche Bereifung erkennt man an dem Berg- und/oder Schneeflocken-Symbol auf der Reifenflanke. Ältere Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung gelten noch bis 30. September 2024 als wintertauglich, wenn sie bis zum 31.Dezember 2017 hergestellt worden sind. Wer mit falschen Reifen, fehlendem Frostschutzmittel oder abgenutzten Scheibenwischern unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld zwischen 20 und 120 Euro rechnen, auch Punkte in Flensburg können hinzukommen. Ähnliches gilt für nicht entfernte Eisplatten, die, wenn sie sich bei der Fahrt lösen, möglicherweise andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Wichtig auch: Auf nasser oder verschneiter Fahrbahn einen verlängerten Bremsweg einplanen! Auch gefrorener Raureif auf Brücken, Freiflächen nach Waldstücken oder Tunnelausfahrten kann zu einer gefährlichen Rutschpartie führen. Foto: Unsplash. 

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

Newsletter

Anmeldung
Jetzt für unseren täglichen Newsletter anmelden.


Newsletter-Archiv

Oben