vom 12.12.2022

Strom, Gas und Wärme

Unternehmen werden entlastet

Siegburg. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten bei den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme dieselben Regelungen wie für Privathaushalte. So übernimmt der Bund die Gas-Abschlagszahlung für den Dezember 2022 für Firmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh), mit der Gaspreisbremse wird der Gaspreis auf zwölf Cent pro kWh gedeckelt. Der niedrigere Preis gilt dann für 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch muss der Marktpreis gezahlt werden.

Außerdem wurden für den Übergang die bestehenden Hilfsprogramme bis Samstag, 31. Dezember, verlängert, etwa die KfW-Kredithilfen und das Energiekostendämpfungsprogramm. Damit können Unternehmen Liquidität sichern, wenn sie aufgrund der hohen Energiekosten in Schwierigkeiten geraten.

Am 8. Dezember haben Bund und Länder Härtefallregelungen für KMU auf den Weg gebracht. Damit soll Betrieben geholfen werden, die trotz der Dezember-Soforthilfe und der Strom- und Gaspreisbremsen von besonders stark gestiegenen Energiemehrkosten betroffen sind. Der Bund wird den Ländern hierfür eine Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung stellen. Die genauen Regelungen treffen die Länder.

Für die Gastronomie wird die niedrigere Umsatzsteuer auf Speisen von sieben Prozent bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Ziel ist es, die Branche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. 

bundesregierung.de: Unternehmen unterstützen
bundesregierung.de: Gas- und Strompreisbremse

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

Newsletter

Anmeldung
Jetzt für unseren täglichen Newsletter anmelden.


Newsletter-Archiv

Oben