Kommunalaufsicht legt Veto ein
Beanstandung der Beigeordnetenwahl
Siegburg. Einstimmig erfolgte in der Stadtratssitzung am 14. Juni die Wahl des 1. Beigeordneten (wir berichteten), die im Anschluss, so sehen es die gesetzlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen vor, der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises anzuzeigen war. Heute Morgen, nach erfolgter Prüfung im Kreishaus, erhielt Bürgermeister Stefan Rosemann von der Kommunalaufsicht die Anweisung, die Wahl offiziell zu beanstanden. Diese Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Es ist geplant, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 29. August über das weitere Vorgehen entscheidet.