vom 14.06.2022

Stadtbetriebe aktuell

Abwassergebühren und Schwimmen im Oktopus

Siegburg. Mehrere Themen wurden gestern im Verwaltungsrat der Stadtbetriebe Siegburg (SBS) erörtert. Wir gehen ein auf die Auswirkungen des Oberverwaltungsgerichtsurteils zu den Abwassergebühren in NRW und auf das Schwimmen im Oktopus.

Urteil des OVG Münster: Aus dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster vom 17. Mai ergibt sich eine Änderung der seit 1994 bestehenden Praxis der Gebührenkalkulation beim Abwasser (wir berichteten). Die meisten Kommunen in NRW sind betroffen. Sie müssen ihre Gebührenberechnung anpassen. Die Stadtbetriebe Siegburg haben die Abwassergebühren auf Basis der bisher geltenden Rechtsprechung kalkuliert. Anpassungen der Abwassergebühren an die neue Rechtsprechung sind daher bereits rückwirkend für das Jahr 2022 erforderlich. Bestandskräftige Gebührenbescheide aus den Vorjahren müssen hingegen nicht aufgehoben werden. Die Stadtbetriebe Siegburg AöR geht vor diesem Hintergrund derzeit von einer Minderung der Gebühreneinnahmen schon für das Jahr 2022 in Höhe von 4,5 Mio. Euro aus.

Heißt zweierlei: 1. Mit der nächsten Abrechnung, die Anfang 2023 verschickt wird, fallen die Preise für die Abwasserkunden. 2. Die Politik wird nach Lösungsmöglichkeiten suchen, den fehlenden Betrag bei den Stadtbetrieben auszugleichen.

Schwimmen im Oktopus: Der Verkauf der Tickets fürs Freibad (Foto) läuft über die Online-Plattform Vivenu, bezahlbar sind sie über Kreditkarte oder Paypal. Auch im Museum und in der Touristinformation sind die Karten erhältlich. Um Hürden zu senken, wird nun ein Ticketterminal im Eingangsbereich aufgestellt, das den Kauf mit EC-Karte ermöglicht. Zusätzlich zum Terminal wird ein Drucker die Karten ausgeben, damit das Drehkreuz passiert werden kann.

Badleiter René Kienow ging auf die erheblichen Schwierigkeiten der Personalrekrutierung für die Beckenaufsicht und die Reinigung ein. So sank die Zahl der auf 450-Euro-Basis Arbeitenden von 31 vor der Pandemie auf nur noch neun aktuell. Das hat diverse Gründe. Die Kräfte sind in andere Bereiche des Ferienzeit- und Veranstaltungsgeschäfts abgewandert. Außerdem gab es in der zurückliegenden Phase der Pandemie weniger Prüfungsabnahmen für Rettungsschwimmer. Gebraucht wird der DLRG-Rettungsschein Silber und eine Erste-Hilfe-Bescheinigung, jeweils nicht älter als zwei Jahre.

Konstant ist leider die Zahl der sogenannten Zwischenfälle, darunter summieren sich die Übertretungen der Haus- und Badeordnung sowie der Alkohol- oder Drogenkonsum auf der Freibadwiese. Das Bad ist auf einen Securitydienst angewiesen.

Das Thema Sicherheit spielt eine wichtige Rolle auch beim Schulschwimmen im Hallenbad. Nachdem die Innenwasserflächen von 6 bis 8 Uhr den Frühschwimmern gehören, sind sie im Anschluss bis 13 Uhr den Schülerinnen und Schülern reserviert. Die Trennung von Schule und Öffentlichkeit war eine Auflage der Coronazeit, die aus Kinder- und Jugendschutzgründen beibehalten wird. Am Nachmittag nutzen dann verschiedene Vereine die Hallenbecken. In den Sommerferien ist das Hallenbad aufgrund der jährlichen Grundreinigung geschlossen.

Kontakt

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Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
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