vom 30.06.2022

Ende des kostenlosen Angebots

Was kostet ein Bürgertest ab morgen?

Siegburg. Heute enden die kostenfreien Coronatests. Wer sich dennoch auf das Virus testen lassen möchte, muss sich ab sofort mit drei Euro an den Kosten beteiligen. Lediglich vulnerable Gruppen erhalten die Tests weiterhin gratis. Die wichtigsten Details im Überblick. 

Warum wird das Testangebot eingeschränkt? Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kostet das derzeitige Testkonzept den Bund durchschnittlich eine Milliarde Euro im Monat. Trotz steigender Infektionszahlen und angesichts der für Herbst erwarteten angespannten Haushaltslage, können die Kosten nicht wie bislang vollständig getragen werden. 

Für wen ist der Bürgertest weiterhin kostenlos? Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, beispielsweise Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel, erhalten weiterhin kostenlose Corona-Schnelltests. Pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer, Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre, Bewohner und Besucher von Pflegeheimen oder Kliniken werden ebenfalls nicht zur Kasse gebeten. Auch Infizierte können sich zur Beendigung der Quarantäne kostenlos freitesten. 

Wann muss ich die Eigenbeteiligung zahlen? Die Drei-Euro-Tests richten sich an Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen, die am Tag der Testung Kontakt zu Menschen ab 60 Jahren, mit Behinderung oder Vorerkrankungen haben werden oder die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben. 

Muss ich einen Nachweis erbringen? Für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das funktioniert beispielsweise mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt oder im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.

Ist der Test bei Symptomen kostenlos? Wo lasse ich mich testen? Symptomatische Patienten werden künftig durch Hausärzte getestet, die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse.

Von anlasslosen Tests wird abgeraten. Wenn kein Grund für einen kostenlosen oder Drei-Euro-Bürgertest besteht, Sie aber dennoch getestet werden möchten, ist das im Testzentrum weiterhin möglich, muss aber vollständig selbst bezahlt werden.

Die aktuell geltenden Regeln der Coronaschutz- und Quarantäneverordnung in NRW werden bis Donnerstag, 28. Juli, verlängert. Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen bleibt bestehen. Letztere dürfen nach wie vor nur mit negativem Testnachweis betreten werden. Wer positiv getestet wurde, muss auch weiterhin für zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. 

Details zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung finden Sie über den Link. 

Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zu COVID-19-Tests

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

Newsletter

Anmeldung
Jetzt für unseren täglichen Newsletter anmelden.


Newsletter-Archiv

Oben