Mit Schablone und Ansage
Landtagswahl für blinde und sehbehinderte Menschen
Siegburg. Am kommenden Sonntag, 15. Mai, ist Landtagswahl. Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall, auch wählen zu können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?
Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung können blinde und sehbehinderte Wähler ihr Kreuz genau dort machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?
Zur Landtagswahl wird diese Information akustisch zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, kann man sich unter der kostenlosen Rufnummer 0800/00096710 den vollständigen Inhalt des Stimmzettels vorlesen lassen. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.
Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie unter 02159/96550 telefonisch bei der Landesgeschäftsstelle Nordrhein anfordern. Weitere Informationen über den Link.