vom 01.03.2022

Beantragung online

KRITIS: Befreiung von Isolierungs- und Quarantänepflicht

Siegburg. Wenn systemrelevante Beschäftigte nicht arbeiten dürfen, weil sie selbst positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder quarantänepflichtige enge Kontaktpersonen sind, können in Einrichtungen und Unternehmen der so genannten kritischen Infrastruktur (KRITIS) Versorgungsengpässe entstehen. Arbeitgeber haben dann unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für die Berufstätigkeit inklusive des Wegs zur Arbeitsstätte und zurück eine Ausnahme von der Isolierungs- oder Quarantänepflicht zu beantragen. Dies geht im Rhein-Sieg-Kreis ab sofort online - wie es funktioniert, erklärt ein Klick auf den Link.

Zur kritischen Infrastruktur zählen Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten würden. Hierzu zählen beispielsweise die Bereiche Energie- (Strom, Gas, Kraftstoff) und Trinkwasserversorgung, Gesundheit, Pflege und Betreuung, Polizei, Feuerwehr sowie Katastrophenschutz.

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