vom 17.01.2022

Wer und wie lange?

Neue Regeln für Quarantäne und Isolierung

Siegburg. Seit gestern gelten in Nordrhein-Westfalen neue Coronaschutzregeln. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zur Verkürzung der Isolierung und Quarantäne umgesetzt. Die Änderungen gelten automatisch auch für Isolierungs- und Quarantäneanordnungen der Behörden, die bereits ergangen sind und noch andere Fristen und Regelungen vorsehen.

Die nun veröffentlichten Änderungen beinhalten insbesondere folgende Regelungen:

Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich. Die infizierte Person kann die Isolierung eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnell- oder PCR-Test erforderlich. Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei PCR-Tests genügt zur Beendigung der Isolierung auch ein Test mit einem CT-Wert über 30. Der Nachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahrt werden. Zudem müssen die Infizierten ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig von der Infektion informieren. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als anderthalb Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.

Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Diese dauert grundsätzlich zehn Tage - gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben Tage durch einen negativen offiziellen Schnell- oder PCR-Test erfolgen, wobei der Nachweis ebenfalls für mindestens einen Monat aufbewahrt werden muss. Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test auf fünf Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen.

Bei anderen Kontaktpersonen, bei denen sich der Kontakt beispielsweise über einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, greift eine Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt diese ausdrücklich anordnet. Dabei sollen die Gesundheitsämter die gleichen Vorgaben zu Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten anwenden, wie bei Kontaktpersonen im eigenen Haushalt. Ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird ein verantwortungsvolles Verhalten von den Kontaktpersonen erwartet (zum Beispiel durch Kontaktreduzierung, das Tragen einer Maske oder die Selbstisolierung bei fehlender ausreichender Immunisierung).

Für diese Vorgaben gelten zugleich Ausnahmeregelungen. Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:

1. Personen mit einer Auffrischungsimpfung: Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen Covid-19-Impfstoffe immer drei Impfungen erforderlich. Dies gilt auch für eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson.

2. Geimpfte Genesene: Hierunter fallen vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.

3. Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. bis zum 90. Tag nach der zweiten Impfung.

4. Genesene: Dies gilt ab dem 28. bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

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