vom 10.01.2022

Überbrückungshilfe IV

Anträge können ab sofort gestellt werden

Siegburg. Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung für den Zeitraum Januar bis März Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen. Die Beantragung erfolgt über die bekannte Plattform, die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Ausführliche Informationen über den Link.

Überbrückungshilfe für Unternehmen

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

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