Freigrenze für Sachbezug steigt
Neue rechtliche Regelung für Arbeitgeber
Siegburg. Ab dem 1. Januar 2022 gilt für Sachbezüge an Arbeitnehmer eine monatliche Freigrenze von 50 statt bisher 44 Euro. Damit erweitern sich die Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern einen Bonus zu gewähren, der steuer- und sozialabgabenfrei ist. Beliebt sind für solche Zuwendungen beispielsweise Tank- oder Essensgutscheine. Entscheidend ist allerdings, dass die Sachbezüge eindeutig vom steuerpflichtigen Barlohn abgegrenzt sind. Dies gilt zum Beispiel für Gutscheine ab 2022 nur noch dann, wenn diese nur in bestimmten Geschäften oder sonstigen Akzeptanzstellen eingelöst werden können.