vom 27.08.2021

Badende zertreten Lachslaich

Siegauen sind Lebensraum zahlreicher seltener Pflanzen und Tiere

Siegburg. Auf einer Länge von 146 Kilometern schlängelt sich die Sieg durch Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Der Mittelgebirgsfluss entspringt im Rothaargebirge, tritt bei Windeck-Au in den Rhein-Sieg-Kreis ein und mündet 70 Kilometer später bei Niederkassel in den Rhein. Entlang des Gewässers leben zahlreiche seltene Tiere und Pflanzen.

"Mit ihren Altgewässern gehört die Sieg als sogenanntes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet zum wichtigen Bestandteil des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Daher wurde die Auenlandschaft 2005 von der Landesgrenze bis zur Mündung unter Naturschutz gestellt", erklärt Christoph Weber, Landschaftsarchitekt bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. Er macht darauf aufmerksam, dass das Baden in der Sieg nur an ausgewiesenen Stellen gestattet und das Verlassen der meist asphaltierten Wege nicht zulässig ist. Damit sollen beispielsweise brütende Vögel oder trittempfindliche Pflanzen geschützt werden.

In den letzten Jahren konnte sich die Sieg an vereinzelten Stellen neben ihrem befestigten Bett auch einen neuen Verlauf suchen. Bei Siegburg beispielsweise entfaltet sie im Bereich der 2001 angelegten Flutmulden wieder ihre ursprüngliche, fließgewässertypische Eigendynamik, es bildeten sich Kiesbänke, Stillgewässer und steile Abbruchkanten. Die Kiesbänke wären ein idealer Nistplatz für den Flussregenpfeifer. Doch die stark gefährdete Vogelart gibt ihre Brut bei Störungen - dazu zählen freilaufende Hunde oder unachtsame Spaziergänger genauso wie feiernde Gruppen - auf. Der im Kiesbett abgelegte Laich von Neunauge und Lachs wird von Badenden zertreten.

Die Untere Naturschutzbehörde appelliert: "Die Schönheit und Einzigartigkeit des Naturschutzgebietes Siegaue gilt es zu schützen. Dabei ist es gar nicht so schwer, die Landschaft zu genießen und gleichzeitig achtsam, vorsichtig und umsichtig mit der Natur umzugehen". Generell gilt: Grillen, das Entzünden von Lagerfeuer und Aufstellen von Zelten sind verboten. Das Befahren des Flusses mit Kanus, Ruderbooten und Schlauchbooten ist nur bei ausreichendem Wasserstand erlaubt, die Tour muss an einer der vorgegebenen Einsatz- und Aushebestellen anfangen und enden, Alt- und Seitenarme sowie die Seen sind tabu.

Die Einsatz- und Aushebestellen für den Wassersport, die erforderlichen Pegelwerte der Sieg und die Uferbereiche, die betreten werden dürfen, sind, ebenso wie weitere Regelungen, über den folgenden Link einsehbar. Foto (Langer): Unterhalb des Buisdorfer Wehres ist das Baden in der Sieg gestattet.

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

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