vom 03.06.2021

Stabil unter 35

Inzidenzstufe 1 wird morgen erreicht

Siegburg. Ab Freitag, 4. Juni 2021, gilt für den Rhein-Sieg-Kreis offiziell die niedrigste Inzidenzstufe 1 mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 35. 

Diese Lockerungen greifen ab Freitag im Rhein-Sieg-Kreis: 

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Zusätzlich dürfen immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen. Außerdem sind Zusammenkünfte im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt; auch hier dürfen immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen. Kommen ausschließlich immunisierte Personen zusammen, gibt es weder eine Begrenzung der Personenzahl noch der Haushalte.

Veranstaltungen außen und innen - Theater, Oper, Kinos - sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. 

Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, wenn Negativtests vorliegen und Rückverfolgbarkeit gegeben ist. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test ist außen bereits seit der Inzidenzstufe 2 möglich.

Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt - mit Test, Sitzplan sowie Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Außen sind über 1.000  Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität). 

Freibäder dürfen ohne vorherigen Test genutzt werden. Für den Zutritt zu allen anderen Bädern bleibt es bei der Testpflicht und der Personenbegrenzung. Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen sowie negativen Tests und sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, sofern negative Tests vorliegen. 

Neu auch: Clubs und Diskotheken wird ein Weg aus der Krise gewiesen. Wenn sie Außenbereiche haben, können sie dort bis zu 100 Personen mit negativem Testergebnis bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit empfangen. 

Im Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist, entfällt die Sonderregelung für Geschäfte über 800 Quadratmetern, das bedeutet, dass unabhängig von der Größe eine Person pro 10 Quadratmeter zulässig ist. Click&Meet sowie die Testpflicht waren bereits ab Stufe 3 nicht mehr erforderlich.

Kontakt

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Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

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+49 2241 102-1284
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