vom 10.06.2021

Inzidenzstufe 1 für das Land NRW

Weitere Öffnungen auch im Rhein-Sieg-Kreis

Siegburg. Die Coronaschutzverordnung macht verschiedene Öffnungsschritte nicht nur von der Inzidenz des jeweiligen Kreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt abhängig, sondern knüpft sie auch an die für das Land geltende Inzidenzstufe. Daher greifen auch im Rhein-Sieg-Kreis mit dem Inkrafttreten der Inzidenzstufe 1 für NRW ab Freitag weitere Öffnungen.

Gastronomie
Mit der Inzidenzstufe 1 für das Land NRW ist die Nutzung der Innengastronomie ohne den Nachweis eines negativen Tests möglich. Die Platzpflicht und die Vorgaben zu Mindestabständen gelten weiterhin; auch die einfache Rückverfolgbarkeit muss nach wie vor sichergestellt sein. Außerdem können andere Vorgaben der Coronaschutzverordnung - wie beispielsweise die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum - weiterhin einen Test erfordern. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt besteht unverändert eine Testpflicht.

Außerschulische Bildung
Präsenzunterricht und Prüfungen sind auch innen ohne Test erlaubt.

Kultur
Für Kultureinrichtungen (Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen) entfällt die Personenbegrenzung. Veranstaltungen außen und innen sind mit bis zu 1.000 Zuschauern wahlweise ohne Mindestabstand oder ohne negativen Test möglich. Auch mit mehr als 1.000 Zuschauern sind außen und innen Veranstaltungen zulässig - Voraussetzung sind ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster; außerdem müssen die Mindestabstände eingehalten werden.

Sport
Für die Sportausübung entfällt die Testpflicht: Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich; kontaktfreier Sport ist innen und außen ohne Personenbegrenzung zulässig, die einfache Rückverfolgbarkeit muss jedoch sichergestellt sein.

Freizeit
Für alle Bereiche von Spielbanken entfällt für Besucher die Testpflicht.

Veranstaltungen
Das Land NRW hatte in der vergangenen Woche die Coronaschutzverordnung um Regelungen für feierliche Zeugnisvergaben bei Abschlussklassen sowie Abschlussfeste von Vorschulkindern erweitert und diese Vorgaben in der seit gestern, 9. Juni, geltenden Fassung noch einmal modifiziert: Bis einschließlich Sonntag, 11. Juli, sind ausschließlich interne Feste von Schulabgangsklassen oder -jahrgängen außerhalb von Schulanlagen und Schulgebäuden mit negativem Test und einfacher Rückverfolgbarkeit ohne Mindestabstand möglich. Die Verpflichtung zum Tragen von Masken ist mit der aktuellen Anpassung der Verordnung entfallen. Sichergestellt sein muss, dass ausschließlich die Mitglieder der jeweiligen Klasse oder des jeweiligen Jahrgangs teilnehmen. Neu ist, dass auch immunisierte Lehrkräfte teilnehmen können. Die Pflicht, das zuständige Ordnungsamt mindestens zwei Werktage vorher zu informieren, bleibt. Bis Samstag, 31. Juli, sind ohne Einhaltung des Mindestabstands bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit Abschlussfeste von Vorschulkindern innerhalb und außerhalb der Einrichtung möglich. Mit dabei sein dürfen mit negativem Test jeweils höchstens zwei erwachsene Begleitpersonen pro Kind, Geschwister sowie Erzieherinnen und Erzieher. Geschwisterkinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen. Auch hier gilt die Pflicht, das zuständige Ordnungsamt mindestens zwei Werktage vorher über die Veranstaltung zu informieren.

ÖPNV
In der seit gestern, 9. Juni, geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung sind Kinder von sechs bis 15 Jahren von der Pflicht ausgenommen, eine Atemschutzmaske zu tragen - eine medizinische Maske ist ausreichend.

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

Newsletter

Anmeldung
Jetzt für unseren täglichen Newsletter anmelden.


Newsletter-Archiv

Oben