vom 03.05.2021

Ab heute in Kraft

Vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt

Siegburg. Die Nachricht aus der Düsseldorfer Staatskanzlei kam am Feiertag: Nordrhein-Westfalen stellt vollständig Geimpfte und Genese den negativ Getesteten dort gleich, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben. Demgemäß ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei dem so genannten "Click and Meet" im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen. Ebenso angepasst wurden die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen. Die neuen Bestimmungen gelten bereits ab heute, 3.Mai 2021.

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