vom 09.04.2021

Tübinger Modell?

Diskussionen über Test und Informationsfluss

Siegburg. Über Kritik des Siegburger Einzelhandels an Einschränkungen durch die Corona-Notbremse berichten heute Morgen Siegburger Lokalzeitungen. Es gebe eine "Hinhaltetaktik der Politik für den Handel". Dieser habe mit Blick auf Inzidenzzahlen unter 100 im Rhein-Sieg-Kreis überhaupt nicht schließen müssen. Seit dem 7. April sei jetzt zur Lockerung der Notbremse ein Zeitraum von sieben Tagen mit Werten unter 100 erforderlich, um lockern zu können. Unter anderem wird Sissis Vassiliadis, Vorsitzender des Verkehrsvereins, mit den Worten zitiert: "Wir bekommen keinerlei Informationen, weder von der Stadt noch von Kreis oder Land." Das sei für den gesamten Handel "desaströs".

Keine Informationen von der Stadt? Da muss schon etwas zurecht gerückt werden. In persönlichen Telefongesprächen hat Bürgermeister Stefan Rosemann Vertreter des Handels über die aktuellen Entwicklungen informiert. Wenige Stunden, nachdem die Neufassung der Coronaschutzverordnung mit der Sieben-Tages-Frist der Stadt zugemailt wurde, informierte "siegburgaktuell" über die neue Situation. Die Meldung hatte folgenden Wortlaut: 

Neue Rechtslage: Mindestens sieben Tage stabil unter 100
Keine Lockerung der Notbremse im Kreis
Siegburg. Eine wichtige Änderung in der ab heute geltenden neuen Fassung der Coronaschutzverordnung: Ist die Notbremse mit Einschränkungen für den Handel gezogen, weil die Inzidenzzahl drei Tage über 100 lag, so gilt künftig: Die Bremse wird nicht mehr gelockert, wenn die Werte anschließend drei Tage unter 100 rutschen, sondern erst, wenn sie es "mindestens sieben Tage hintereinander mit stabiler Tendenz" geblieben sind. Maßgebend dafür sind die veröffentlichten Zahlen des Landeszentrums Gesundheit. Damit scheidet eine Lockerung der Coronabremse für den Rhein-Sieg-Kreis vorerst aus. 

Auch die städtische Wirtschaftsförderung hat den Handel über den  aktuellen Stand jeweils informiert. 

Soweit sich der Handel, wie berichtet wird, Gedanken macht, in Siegburg ein "Tübinger Modell" zu installieren, sei angemerkt: Tübingen ist eine kreisfreie Stadt (in Baden-Württemberg heißt das "Stadtkreis"). Als kreisangehörige Kommune kann Siegburg von sich aus keine eigenen Sonderwege gehen. Die Stadt steht aber diesbezüglich in Kontakt und Gesprächen mit dem Kreis bzw. über den Städte- und Gemeindebund mit dem Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Soweit kritisiert wird, die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Schnelltest erschwere die Situation für den Handel, sei angemerkt: Diese Regelung erschwert nicht, sie ermöglicht überhaupt erst, dass auch in Zeiten einer Grenzwert-Notbremse unter Auflagen geöffnet werden kann. 

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

Newsletter

Anmeldung
Jetzt für unseren täglichen Newsletter anmelden.


Newsletter-Archiv

Oben