vom 07.04.2021

Keine Lockerung der Notbremse im Kreis

Neue Rechtslage: Mindestens sieben Tage stabil unter 100

Siegburg. Eine wichtige Änderung in der ab heute geltenden neuen Fassung der Coronaschutzverordnung: Ist die Notbremse mit Einschränkungen für den Handel gezogen, weil die Inzidenzzahl drei Tage über 100 lag, so gilt künftig: Die Bremse wird nicht mehr gelockert, wenn die Werte anschließend drei Tage unter 100 rutschen, sondern erst, wenn sie es "mindestens sieben Tage hintereinander mit stabiler Tendenz" geblieben sind. Maßgebend dafür sind die veröffentlichten Zahlen des Landeszentrums Gesundheit. Damit scheidet eine Lockerung der Coronabremse für den Rhein-Sieg-Kreis vorerst aus. 

Weitere Änderung: Sofern tagesaktuelle Tests zur Nutzung von Angeboten benötigt werden, müssen diese zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument den verantwortlichen Personen vorgelegt werden.

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