vom 29.04.2021

42, 75, FFP2, KN95 ...

Infos zu Kundenhöchstgrenzen und der Maskenpflicht

Siegburg. 42, 75 ... Zahlen bestimmen aktuell die Eintritts- und Zugangsbereiche der Lebensmittelversorger und Läden für den täglichen Bedarf. Mit der "Bundesnotbremse" wurde die zulässige Höchstzahl von gleichzeitig anwesenden Kunden in diesen Geschäften noch einmal verschärft. Aktuell gilt nach dem Infektionsschutzgesetz: Unter 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf ein Kunde pro angefangener 20 Quadratmeter Ladenfläche eintreten, für die Zahl der darüber liegenden Quadratmeter gilt: Ein Kunde pro angefangener 40 Quadratmeter. Nach der  Coronaschutzverordnung war mehr möglich. Wie auf unseren Fotos bei Netto an der Grimmelsgasse oder REWE auf dem Stallberg prangen jetzt die exakt ausgerechneten "Kundenhöchstzahlen" an den Eingangstüren. REWE hat etwa den separaten Außenzugang zum Getränkemarkt abgesperrt. Ein Dienst überwacht die Zutrittszahlen. An den Stationen der Einkaufswagen - prima - stehen Desinfektionsmittel bereit.

Verwirrung bereitet mitunter die Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr. Hier gilt die Rechtsregel: FFP2-Masken sind vorgeschrieben - oder "vergleichbare" Masken. Das aber heißt nicht, dass die oft benutzten, aber weniger wirksamen OP-Masken zulässig wären. Nein!

Zur Erklärung: FFP2, KN95 und N95 sind Schutzklassen-Bezeichnungen für partikelfiltrierende Masken aus verschiedenen Ländern. FFP2 erfüllt eine deutsche Norm. N95-Masken wurden nach amerikanischen Standards, KN95-Masken nach einer chinesischen Norm zugelassen. Diese drei haben eine vergleichbare Filterwirksamkeit.

Formulierungen wie "vergleichbar" und "insbesondere" sind insofern notwendig, da es in anderen Ländern darüber hinaus auch noch andere Schutzklassen-Bezeichnungen gibt und der im Infektionsschutzgesetz  definierte Mindeststandard das Tragen von besseren Masken (z.B. FFP3-Masken) selbstverständlich nicht ausschließt. Die sogenannten OP-Masken schützen nur vor Tröpfchen, weniger vor Aerosolen.

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