vom 31.03.2021

Notbremse wird gezogen und gelockert!

Verschärfte Kontaktbedingungen, aber Einkauf mit Schnelltest

Siegburg. Ab dem morgigen Gründonnerstag greift im gesamten Rhein-Sieg-Kreis die Corona-Notbremse der Schutzverordnung. Denn auch bei uns liegt die 7-Tage-Inzidenz an nunmehr drei Tagen in Folge über dem Grenzwert von 100.

Mit der Notbremse gelten verschärfte Kontaktbedingungen. Treffen dürfen wieder nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person stattfinden, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt für die Ostertage von Gründonnerstag bis Ostermontag.

Der Tritt auf die Notbremse ist zugleich mit einer Lockerung bzw. Aufweichung verbunden: Im Einzelhandel kann eingekauft werden, wenn ein tagesaktueller negativer Schnelltest vorgezeigt wird. "Click & Meet" wird das Modell auf Neudeutsch genannt. Der Warenverkauf für den täglichen Bedarf bleibt ohne Einschränkung zulässig. Den Schnelltest als Türöffner braucht aber jeder, der eine Bibliothek (in Siegburg gilt bis zum Ende der Osterferien das "Click & Collect"-Modell, bei dem die gewünschten Medien online bestellt und zum vereinbarten Termin abgeholt werden, mit der Öffnung zum 13. April wird dann ein tagesaktueller Schnelltest benötigt), ein Archiv oder "Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen" betreten möchte, gleiches gilt für den Zugang zu Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen. Bei der Inanspruchnahme von Dienst-  und Handwerksleistungen braucht es auch beim Abnehmer den Schnelltest, wenn ein Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann.

Achtung: Die Testpflicht gilt nicht - bei dauerhaftem Tragen einer Maske - bei Friseuren, medizinisch notwendigen Dienstleistungen, Fußpflege und Taxifahrten.

"Durch die Test-Option animieren wir hoffentlich noch mehr Menschen dazu, die kostenlosen Bürger-Schnelltests zu nutzen, um bisher unbekannte Infektionen zu identifizieren. Und natürlich eröffnen wir auch den lokalen Unternehmen damit Handlungsspielräume", erklärt Landrat Sebastian Schuster. Den rechtlichen Rahmen dafür schafft eine Allgemeinverfügung des Kreises, die mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes NRW abgestimmt wurde.

"Dass wir mit der Test-Option gewisse Freiräume schaffen, ändert aber absolut nichts daran, dass wir uns in einer sehr ernsten Lage befinden. Daher ist es - auch mit Blick auf die Ostertage - umso wichtiger, dass sich alle an die geltenden Corona-Regelungen halten und ihre Kontakte beschränken", appelliert Schuster auch im Namen der 19 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eindringlich. Mittlerweile gibt es in Siegburg neun Schnellteststellen. Die Übersicht kann über den Link aufgerufen werden. Die Liste wird ergänzt, sobald weitere Stellen entsprechend vom Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises beauftragt wurden.

Kontakt

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Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

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rathaus@siegburg.de
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