vom 10.03.2021

Nicht im Abstrichzentrum!

Schnelltests: Was ist zu beachten?

Siegburg. Seit Montag können sich Bürger laut Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums einmal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass man keine Symptome aufweist, die auf eine Corona-Infektion hindeuten können.

Da Antigen-Schnelltests nicht in einem Labor ausgewertet werden müssen, können die Tests in privaten Testzentren, bei Ärzten, Apothekern und Hilfsorganisationen durchgeführt werden. Der Rhein-Sieg-Kreis weist darauf hin, dass in den Abstrichzentren in Siegburg und Rheinbach keine kostenlosen Schnelltests durchgeführt werden. Deren Kapazitäten sind aktuell ausschließlich für PCR-Testungen im Auftrag des Gesundheitsamtes vorgesehen.

Wichtig: Die Testzentren sind verpflichtet, positive Ergebnisse dem Gesundheitsamt zu melden. Wer dort oder bei einem Selbsttest eine Infektion mit dem Coronavirus gemeldet bekommt, muss sich umgehend in Quarantäne begeben, das Resultat sollte unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Weitere Informationen sowie eine Übersicht der Einrichtungen, die Schnelltests anbieten, gibt es über den Link. In Siegburg wird das Medicare Testzentrum, Frankfurter Straße 1-5, aufgeführt.

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

Newsletter

Anmeldung
Jetzt für unseren täglichen Newsletter anmelden.


Newsletter-Archiv

Oben