vom 08.01.2021

Reduzierter Betreuungsumfang

Ab Montag Pandemiebetrieb in der Kita

Siegburg. Ab der nächsten Woche gilt für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindergarten der eingeschränkte Pandemiebetrieb. Die jeweils vertraglich festgelegte Betreuungszeit wird um zehn Stunden reduziert. Gleichzeitig wird an die Eltern appelliert, den geringeren Betreuungsumfang nicht in Anspruch zu nehmen. In einem Brief des Familienministeriums an die Jugendämter im Land heißt es im Wortlaut: "Die Kindertageseinrichtungen bleiben grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig. Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten. Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind zu betreuen. In diesen Fällen ist der Betreuungsumfang von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person in Abstimmung mit der Leitung der Kindertageseinrichtung festzulegen."


Die aktuellen Zahlen für Siegburg:1.086 Fälle seit Pandemiebeginn, 70 aktuelle Infektionen, 982 Genesene und mittlerweile 34 Tote. Der Inzidenzwert für den Rhein-Sieg-Kreis verändert sich kaum, liegt bei 96,4. 

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