vom 05.12.2020

Wichtige Hinweise

Kreis weist auf NRW-Quarantäneverordnung hin

Siegburg. Aus dem täglichen Kommuniqué des Kreises zur Pandemie geht die neue Quarantäneverordnung des Landes NRW hervor. Folgende Personengruppen müssen sich auch ohne eine individuelle Ordnungsverfügung in Quarantäne begeben:

1. Personen mit Erkältungssymptomen, die einen Test vornehmen lassen, haben sich ab dem Tag der Testung in Quarantäne zu begeben. Ist das Testergebnis negativ, endet die Quarantäne sofort. Ist das Testergebnis positiv, verlängert sich die Quarantäne. Sie endet mit Ablauf des 10. Tages ab Tag der Testung.

2. Personen, die ohne Erkältungssymptome einen Test vornehmen lassen (z.B. Reihentestung) und ein positives Testergebnis bekommen, haben sich sofort in Quarantäne zu begeben; sie endet mit Ablauf des 10. Tages ab Tag der Testung.

3. Personen, die mit einer positiv getesteten Person in häuslicher Gemeinschaft leben, haben sich unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne endet 14 Tage nachdem der Test bei dem positiv getesteten Haushaltsmitglied vorgenommen wurde.

Um aber ganz sicher zu gehen, erhalten die genannten Gruppen auch weiterhin eine individuelle Ordnungsverfügung von ihrem Ordnungsamt, die in Sonderfällen auch Abweichungen enthalten können. Wie bisher auch werden alle übrigen Kontaktpersonen dem Gesundheitsamt durch die infizierte Person gemeldet und erhalten eine individuelle Ordnungsverfügung. 

Unterdessen gibt es in der Kreisstadt, Stand gestern, 121 Fälle. Betroffen sind 2 Kitas, 6 Schulen und 5 Einrichtungen im Bereich "Pflege, Betreuung, Klinik". Seit Beginn der Pandemie haben sich 732 Personen nachweisbar angesteckt, 601 fallen in die Kategorie "genesen", 10 verstarben. 

Im Kreis gibt es 1.017 aktuelle Infektionen, die insgesamt erfassten Fälle summieren sich auf 8.358. 7.233 Infizierte überwanden die Krankheit, 108 starben. Fast 5.000 Menschen an Rhein und Sieg, nämlich genau 4.976, befinden sich zurzeit in Quarantäne.

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