vom 01.10.2020

Regeln für Feste und Reisen

Neue Corona-Schutzverordnung tritt heute in Kraft

Siegburg. Neue Regeln gelten für private Feste aus herausragenden Anlässen wie Hochzeit, Taufe oder Geburtstag. Maximal 150 Personen dürfen unter Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneschutzmaßnahmen teilnehmen. Eine Gästeliste mit den vollständigen Kontaktdaten muss geführt werden. Kommen inklusive Gastgebern mehr als 50 Personen zusammen, muss die Feier mindestens drei Tage vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden. Erfolgt diese Anmeldung nicht, können Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängt werden. Bei steigenden Infektionszahlen wird die Zahl der erlaubten Teilnehmer reduziert: Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 auf maximal 50, ab 50 auf maximal 25.

Bei Besuchen in Gaststätten und Cafés, aber auch bei privaten Feiern gilt: Hier sind grundsätzlich die richtigen Kontaktdaten anzugeben. Das Regelbußgeld beträgt 250 Euro.

Wichtig für alle, die in den Herbstferien einen Urlaub im Ausland planen: Reiserückkehrer aus vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesenen Ländern und Region müssen für 14 Tage in Quarantäne. Ausnahmen: Wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, darf die häusliche Absonderung verlassen, wer das Risikogebiet nur durchquert hat, ist nicht von der Regelung betroffen. Während der Quarantäne darf die Wohnung nicht verlassen und kein Besuch empfangen werden. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld.

Kontakt

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Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

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+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
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