vom 27.07.2020

Für Rückkehrer aus Risikogebieten

Corona-Testzentren an NRW-Flughäfen

Siegburg/Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung richtet in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe Corona-Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf, Dortmund und Münster/Osnabrück ein. Flugreisende aus den vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Risikogebieten erhalten dort die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. 

In Düsseldorf und Dortmund nahmen die Zentren bereits am Wochenende die Arbeit auf, in Münster geht’s morgen los, am Flughafen Köln/Bonn plant die Landesregierung, das bislang von der Stadt Köln und der Johanniter Unfallhilfe betriebene Testzentrum einzubinden. 

"Die Testzentren werden an allen nordrhein-westfälischen Flughäfen mit regulären Verbindungen aus Risikogebieten eingerichtet. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen - gerade in der Urlaubszeit. Ich danke allen Beteiligten, die das so zügig, unbürokratisch und pragmatisch ermöglicht haben, insbesondere den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Betreibern der Flughäfen", erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. 

An den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Münster/Osnabrück landen nach aktuellem Kenntnisstand wöchentlich mehr als 160 Flugzeuge mit voraussichtlich mehr als 15.000 Passagieren aus Gebieten, die derzeit vom RKI als Risikogebiet ausgewiesen sind. Die Liste der Gebiete wird vom RKI fortlaufend aktualisiert, dorthin über den nachstehenden Link. Laut den Vorgaben der nordrhein-westfälischen Coronaeinreiseverordnung sind Personen, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Von der Verpflichtung ausgenommen sind unter anderem Personen, die ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes geahndet und mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden.

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