vom 17.05.2020

Armlänge reicht nicht

Novellierung der StVO regelt Abstand zwischen Auto und Rad

Siegburg. "Warum also hämmern einem Fahrradfahrer bei voller Fahrt aufs Autodach, während man sie überholt?", fragte "AutoBild"-Chefredakteur Tom Drechsler 2017 im Editorial der Zeitschrift. "Weil sie es können", möchte man antworten. Denn wenn die Faust bis dorthin reicht, ist der Überholabstand definitiv zu knapp. Schon vor der Novellierung der Straßenverkehrsordnung, die eine Distanz von mindestens anderthalb Metern innerorts, außerhalb der Stadtgrenzen von zwei Metern vorschreibt, entsprachen diese Werte der Rechtsprechung. Bei Kindern oder älteren Leuten sowie am Berg darf der Bogen auch gerne größer ausfallen.

Bei mehr als der Hälfte der 7.700 beobachteten Überholvorgänge wurde der Mindestabstand von anderthalb Metern unterschritten, teilweise deutlich, ergab eine Studie der Unfallforscher der Versicherer im vergangenen Jahr. Das hält Menschen davon ab, das Fahrrad zu nutzen. 2017 wollte der "Tagesspiegel" von 5.000 Bewohnern der deutschen Hauptstadt wissen, wovor sie beim Radfahren Angst haben. Die deutliche Mehrheit, neun von zehn Befragten, antwortete mit "Zu dichtes Überholen". Wer sich trotzdem auf das Stahlross schwingt, lebt riskant. Radfahrer können plötzlich einem Hindernis auf der Straße, zum Beispiel einem Schlagloch oder Glasscherben, ausweichen, das plötzlich neben dem Rad befindliche Auto kann zu Fehlreaktionen des Radlers führen. Gerade bei größeren Fahrzeugen oder Geschwindigkeiten kann zudem der Fahrtwind, der sich beim Radler als Unterdruck bemerkbar macht und diesen an das überholende Fahrzeug heranzieht, zu Stürzen führen. Neben dem drohenden Bußgeld in Höhe von 30 Euro sind dies gute Gründe, nicht immer sofort zum Überholvorgang anzusetzen.

Aber auch an alle Pedalritter appellieren wir: Dass die Hände am Lenker besser aufgehoben sind als - wie eingangs zitiert - auf dem Autodach, sollte selbstverständlich sein. Autofahrer freuen sich über Radler, die ein gefahrloses Passieren ermöglichen. Das Zauberwort lautet, wie im ersten Satz der Straßenverkehrsordnung geregelt: Rücksicht. Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt/pixelio.de

Schatten eines Fahrrads mit Korb auf dem Gepäckträger

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

Newsletter

Anmeldung
Jetzt für unseren täglichen Newsletter anmelden.


Newsletter-Archiv

Oben