vom 29.04.2020

Wie rette ich mein Haus?

Wenn es knapp wird mit den Raten

Siegburg. Aufträge brechen ein, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit nehmen zu: Die Corona-Pandemie bringt die Finanzen und langfristigen Pläne vieler Menschen durcheinander. Wer einen Kredit für sein Eigenheim aufgenommen hat, kann große Schwierigkeiten bekommen, die Raten weiter zu zahlen. Was also tun, wenn nun die Finanzierung des Hauses auf einmal wackelt? Die Verbraucherzentrale NRW gibt praktische Hinweise und zeigt Alternativen auf.

Aufschub von Zahlungen. Mit dem Corona-Hilfspaket hat die Bundesregierung unter anderem dafür gesorgt, dass Verbraucher ihre Kreditraten ab dem 1. April für drei Monate aussetzen können. Ratsam ist aber, die Zahlungen nicht einfach einzustellen, sondern zuvor Kontakt zum Geldinstitut aufzunehmen und die Zahlungspause zu begründen. Denn nur, wer nachweisen kann, dass er wegen der Corona-Pandemie in Geldnot geraten ist, darf die Raten vorübergehend aussetzen. Thomas Hentschel, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW, ergänzt: "Wer noch finanzielle Rücklagen wie eine Notfall-Reserve auf dem Tagesgeldkonto hat, muss diese erst aufbrauchen." Die ausgesetzten Raten müssen nach Ablauf der drei Monate nachgezahlt werden, jedoch nicht auf einen Schlag. Hentschel: "Der Kreditvertrag verlängert sich entsprechend nach hinten, wenn man keine andere Lösung mit seiner Bank finden kann."

Gemeinsame Lösungen mit der Bank finden. Der dreimonatige Zahlungsaufschub hilft kurzfristig. Wenn die Finanzen in eine längere Schieflage geraten, sollte die gewonnene Zeit allerdings genutzt werden, um mit dem Darlehensgeber gemeinsam eine Lösung für die Fortsetzung der Immobilienfinanzierung zu suchen. Für mindestens zehn Jahre laufende Kredite ist die Umschuldung des Darlehens aufgrund des derzeit geringen Zinsniveaus eine gute Alternative. "Die von der Bank vorgeschlagene Lösung sollte jedoch zunächst genau auf die finanziellen Folgen über die gesamte Vertragslaufzeit geprüft werden", warnt Thomas Hentschel. Sofern der Kredit beispielsweise mit einer Restschuldversicherung verbunden ist, sollte festgehalten werden, dass die Verlängerung des Kreditvertrages keine zusätzlichen Kosten für die Versicherung auslöst.

Restschuld- oder Ratenschutzversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die so genannte Restschuld- oder Ratenschutzversicherung helfen. Oftmals ist damit in begrenztem Umfang das Risiko von Arbeitsunfähigkeit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit mit abgedeckt. Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale NRW jedoch vom Abschluss dieser Versicherungen ab, da diese in der Regel sehr teuer sind und nur selten greifen.

Wohngeld für selbst genutzte Immobilie. Wohngeld vom Staat kann unter Umständen auch für Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Frage kommen. Denn nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld, den sogenannten Lastenzuschuss. Voraussetzung ist die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Weiterhin kommt die Gewährung nur in Frage, wenn die Wohnkosten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen. Das bedeutet, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Anträge müssen bei der jeweiligen Kommune gestellt werden.

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