vom 28.04.2020

Neue Regeln ab heute gültig

Der Straßenverkehr soll sicherer werden

Siegburg. Ab heute gelten neue Verkehrsregeln - nicht nur in Siegburg, sondern bundesweit. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Höhere Bußgelder. Zu schnell unterwegs, keine Rettungsgasse bilden, in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen parken. All das wird deutlich teurer. Auch Punkte gibt es schneller, beispielsweise wenn das Auto in der zweiten Reihe oder auf dem Fuß-/Radweg mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer steht. Ein Monat Fahrverbot bekommt, wer innerorts mindestens 21 km/h, außerorts mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs ist oder die Rettungsgasse nutzt, um früher ans Ziel zu kommen. Die Nutzung von Radarwarnern sowie Blitzer-Apps auf dem Smartphone oder Navigationsgerät ist von heute an verboten. Wer diese dennoch nutzt zahlt 75 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg.

Überholen von Zweiradfahrern. Bislang schrieb die StVO lediglich einen „ausreichenden Mindestabstand“ für das Überholen von Fahrradfahrern vor. Ab heute ist dieser klar definiert: Innerorts müssen sich anderthalb Meter, außerorts zwei Meter Luft zwischen Radler und Autofahrer befinden. Der Fuhrpark des städtischen Baubetriebshofs macht bereits auf diese Regelung aufmerksam (Foto). Außerdem gibt es ein neues Verkehrsschild: Überholverbot von Zweirädern.

Parken und Halten. Wo parallel zur Fahrbahn ein Radweg verläuft, ist das Parken vor Einmündungen künftig bis zu acht Metern vor Kreuzungen und Einmündungen verboten. Auf Radfahrerschutzstreifen ist ab sofort nicht nur das Parken, sondern auch das Halten verboten.

Grüner Pfeil für Radfahrer. Der grüne Pfeil, der das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel gestattet, gilt nun auch für Radfahrer, die auf dem Schutzstreifen oder Radweg unterwegs sind. Ein eignes Grünpfeilschild, das nur für Radler Gültigkeit hat, ist in der Planung.

Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen. Konventionell angetriebene Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als dreieinhalb Tonnen dürfen innerorts auf Straßen, an denen mit Fuß- und radverkehr zu rechnen ist, nur noch mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen.

Weitere Änderungen können der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur entnommen werden. Dorthin über den Link.

weißes Auto - städtischer Fuhrpark
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