vom 02.05.2024

Fragebögen werden versandt

Mietspiegel geht in die zweite Runde

Siegburg. Der vor zwei Jahren erstmals erstellte Mietspiegel wird aktualisiert. Dafür gehen heute Fragebögen in den Versandt. Das Amt für Senioren, Wohnen und Soziales hat dafür die häufigsten Fragen beantwortet.

Was ist ein Mietspiegel? Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die Höhe der ortsüblich gezahlten Vergleichsmieten für nicht preisgebundenen Wohnraum. Dabei handelt es sich ausschließlich um Nettokaltmieten. Umlagefähige Betriebskosten werden nicht berücksichtigt. Die Stadt Siegburg verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel. Qualifizierte Mietspiegel müssen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt sein.

Was war bisher? Im Januar 2023 wurde der erste qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Siegburg veröffentlicht. 

Wie lange gilt der Mietspiegel? Der Mietspiegel gilt zwei Jahren, also bis Ende 2024. Danach ist eine Anpassung möglich. Für Siegburg beginnt daher im Mai die Datenerhebung.

Wie erfolgt die Anpassung des Mietspiegels in Siegburg? Die Daten für die Mietspiegelanpassung werden durch eine repräsentative Befragung von ungefähr 1.000 zufällig ausgewählten Haushalten ermittelt. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht.

Wer übernimmt die Anpassung des Mietspiegels in Siegburg? Die Verwaltung hat das EMA-Institut aus Regensburg mit der Datenerhebung und wissenschaftlichen Datenauswertung beauftragt.

Wo finde ich den Mietspiegel? Der Mietspiegel einschließlich eines Online-Rechners ist unter www.siegburg.de veröffentlicht.

Wem hilft der Mietspiegel? Ein Mietspiegel ist gleichermaßen Mietern und Vermietern von Nutzen. Er bietet beiden Vertragsparteien eine verlässliche Auskunft über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten und ist eine gute Orientierungshilfe zur Einstufung der jeweiligen Wohnung. Mit Hilfe der ortsüblichen Vergleichsmiete können Mieter geplante Erhöhungen für ihre bestehenden Mietverträge vergleichen. Vermietern dient der Mietspiegel dazu, die Rechtmäßigkeit ihrer Mietpreise zu prüfen. Der Mietspiegel hilft dadurch, einen Ausgleich beider Mietvertragsparteien leichter herbeizuführen und langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Welche Auswirkungen hat der Mietspiegel auf die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze? Siegburg wurde vom Land NRW als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Daher gelten hier bis zum 30. Juni 2025 die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze. Die Mietpreisbremse gilt bei der Wiedervermietung einer Wohnung. Die Miete darf dabei maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die abgesenkte Kappungsgrenze liegt bei 15 Prozent. Dies ist die maximale Erhöhung bei Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mietspiegel dient damit als einfach zugängliche und belastbare statistische Grundlage für die Mietpreisfestsetzungen zwischen Mietern und Vermietern. 

Was ist neu? Seit dem 1 Juli 2022 sind Vermieter und Mieter verpflichtet, Auskünfte zur Erstellung und zur Anpassung eines Mietspiegels zu erteilen.

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

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